Schutzkonzept für Trainings und Spiele
https://ehv.ch/schutzkonzept-fuer-trainings-und-spiele/
Rahmenbedingungen Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainings- und Spielbetrieb im Hornussen unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wieder zulässig.
Folgende fünf Grundsätze müssen zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training und zum Spiel Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten Bei der Anreise, bei Besprechungen und bei der Rückreise sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainings- und Spielbetrieb ist der Körperkontakt wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Fläche zur Verfügung stehen, was im Hornussen problemlos machbar ist.
3. Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training und Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Präsenzlisten führen Enger Kontakt zwischen Personen muss auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Spiele Präsenzlisten. Eine Person pro Gesellschaft ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird, ist der Gesellschaft freigestellt. An Spielen der Nachwuchshornusser sind auf der Schlägerliste alle Betreuer aufzuführen. Die Zuschauer werden auf einem separaten Blatt notiert.
5. Bestimmung Corona-Beauftragter der Gesellschaft Jede Gesellschaft muss einen Corona-Beauftragen bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Regeln für den Hornusserhüttlibetrieb
Aufstellen von Händehygienestationen: Die Gäste haben die Möglichkeit, sich vor Betreten des Hornusserhüttlis die Hände mit Wasser und Seife zu waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel zu desinfizieren.
Die Hornussergesellschaft stellt sicher, dass es keine Vermischung von Gästegruppen gibt. Pro Gästegruppe mit mehr als 4 Personen müssen die Kontaktdaten mindestens einer Person erhoben werden.
Im Hüttli erfolgt die Konsumation von Essen und Getränk ausschliesslich sitzend.
Die Mindestabstände innerhalb einer Gästegruppe müssen nicht eingehalten werden. Die Hornussergesellschaft stellt sicher, dass sich verschiedene Gästegruppen nicht vermischen.
Die Hornussergesellschaft weist die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin. Bei Nichteinhaltung macht die Hornussergesellschaft vom Hausrecht Gebrauch. Die Hornussergesellschaft ist nicht für die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen im öffentlichen Raum zuständig.
Sämtliche Oberflächen werden regelmässig fachgerecht gereinigt.
Offene Abfalleimer werden regelmässig geleert.
Die Hornussergesellschaft hängt die Schutzmassnahmen gemäss BAG im Eingangsbereich auf.
Die Gäste geben ihre Kontaktdaten an, damit sie im Bedarfsfall vom kantonsärztlichen Dienst kontaktiert werden können. Die Form der Erhebung der Kontaktdaten entscheidet die Hornussergesellschaft.
Besonderheiten bei Spielen: Die Gastmannschaft beginnt mit den Essen fassen. Sie begibt sich an die für sie vorgesehenen Tische. Bei schönem Wetter, wenn diese im Freien stehen, ist nach Möglichkeit ein Abstand zu den Tischen der Heimmannschaft von mindestens 2 Metern einzuhalten. Die Zuschauer sitzen bei ihrer Mannschaft oder an einem separaten Tisch.
Lokale Besonderheiten kann jede Hornussergesellschaft zusätzlich schriftlich festhalten.
